Arbeitsrecht

ArbeitsrechtDas indi­vidu­elle Arbeit­srecht regelt die Rechte und Pflicht­en der Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer im Rah­men beste­hen­der Arbeits- und Dien­stver­hält­nisse.

Das kollek­tive Arbeit­srecht bein­hal­tet Fra­gen der Mitbes­tim­mung und des Tar­ifver­tragsrechts.

Aus Sicht der Arbeit­ge­ber sind unter anderem betrof­fen die Gestal­tung von Arbeitsverträ­gen, Betrieb­svere­in­barun­gen, die Beendi­gung von Arbeitsver­hält­nis­sen, Fra­gen des Betrieb­süber­gangs, der Mitbes­tim­mung, des Tar­ifver­tragsrechts oder des Min­dest­lohns.

Für Arbeit­nehmer stellen sich Fra­gen zu Arbeitsverträ­gen, Kündi­gung und Kündi­gungss­chutz, Abwick­lungs- und Aufhe­bungsverträ­gen, Elternzeit, Abmah­nun­gen, Zeug­nis oder Urlaub oder Urlaub­sabgel­tung.

Diese vielfälti­gen Fragestel­lun­gen sind nicht nur umfan­gre­ich geset­zlich geregelt, son­dern auch stark durch die Recht­sprechung der Arbeits­gerichte geprägt.

Das Arbeit­srecht hat enge Verbindun­gen zum Wirtschaft­srecht und zum Sozial­recht.

Joachim Merz
Dr. Christoph Ros­set
Maja Lucia Jena

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