Arztrecht

8ArztrechtDas Arztrecht umfasst die beru­flich rel­e­van­ten Rechtsver­hält­nisse von Ärzten und Zah­närzten, deren Koop­er­a­tio­nen, Prax­isverkauf und ‑erwerb, deren Mit­glied­schaft in Kam­mer und KV mit allen daraus entste­hen­den Recht­en und Pflicht­en, wie auch die Beziehun­gen zu den angegliederten Behör­den z.B. Zulas­sungsauss­chuss und Prü­fungs­gremien, Beruf­s­gerichts­barkeit usw.

Dr. Christoph Ros­set

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