Mietrecht, Immobilienrecht

_MG_8637Beim Immo­bilien­recht dreht sich alles um das Grund­stück, das Haus und die Woh­nung. Umfasst wer­den grund­stücks­be­zo­gene Verträge wie bspw. Kauf, Verkauf oder Schenkung von Grund­stück­en und Eigen­tumswoh­nun­gen oder die Belas­tung mit Grund­schulden, Nießbrauchrecht­en oder Dien­st­barkeit­en.

Im Wohn­raum­mi­etrecht und Gewer­ber­aum­mi­etrecht ste­hen sich die Inter­essen von Ver­mi­etern und Mietern gegenüber, bei der Gestal­tung von Mietverträ­gen, bei Nutzungsregelun­gen, bei Kündi­gung und Räu­mung und vie­len weit­eren Fragestel­lun­gen.

Das Woh­nung­seigen­tum­srecht begin­nt mit der Begrün­dung von Woh­nung­seigen­tum und der Schaf­fung ein­er Gemein­schaft­sor­d­nung. Es regelt jedoch auch die vielfälti­gen Rechts­beziehun­gen inner­halb ein­er beste­hen­den Woh­nung­seigen­tümerge­mein­schaft und mit der Hausver­wal­tung.

Das Immo­bilien­recht hat dabei enge Berührungspunk­te auch zum Ver­tragsrecht und zum Bau­recht, speziell zum Bauträger­recht.

Dr. Bas­t­ian Reissinger
Joachim Merz
Dr. Christoph Ros­set

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